Sozialstation St. Elisabeth e.V.
Pfullendorf - Ostrach - Wald

Ambulanter Pflegedienst
Überlinger Straße 1
88 630 Pfullendorf
Telefon: 0 75 52 -   12 12
Telefax: 0 75 52 - 9 12 78
E-Mail:  kontakt@sozialstation-pfullendorf.de

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Häufig gestellte Fragen

Was für Leistungen bieten wir an?

Wir bieten Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung, Hauswirtschaftliche Versorgung und Dorfhilfe/Familienpflege an. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik Angebote oder rufen Sie uns an.

Was kosten die Hausbesuche?

Bei den Hausbesuchen kommt es darauf an, welche Leistungen erbracht werden.
Hilfe gibt Ihnen der Kostenvoranschlag, der nach dem Beratungsgespräch mit Ihnen, erstellt und mit Ihnen besprochen wird. Für ein Beratungsgespräch kommen wir gerne auch zu Ihnen, rufen Sie uns an.

Wer bezahlt die Besuche?

Die Kosten für die Behandlungspflege werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, wenn die Leistungen ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt wurden.
Bei der Grundpflege kommt es auf die Einstufung an.
Die Pflegekassen übernehmen Sachleistungen in Stufe 1  bis zu     420,00 €
                                                                                    in Stufe 2  bis zu     980,00 €
                                                                                    in Stufe 3  bis zu 1.470,00 €
Der übersteigende Betrag muss vom Patienten selbst übernommen werden.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden bei Leistungen der Pflegeversicherung im Rahmen der oben genannten Höchstbeträge an die Sozialstation vergütet, übersteigende Beträge müssen selbst übernommen werden.
Liegt keine Einstufung in der Pflegeversicherung vor müssen die Leistungen privat bezahlt werden.

Was sind Hauspflegehelferinnen?

Früher wurden die Hauspflegehelferinnen auch Nachbarschaftshelferinnen genannt. Sie unterstützen Sie und übernehmen die Tätigkeiten im Haushalt, die Sie nicht mehr selbst ausführen können.

Was macht die Dorfhelferin / Familienpflegerin?

Die Dorfhelferin / Familienpflegerin übernimmt die Weiterführung des Haushalts und die Betreuung der Kinder in der Zeit, in der die haushaltsführende Person (Mutter / Vater) ausfällt.

Wann sind wir erreichbar

Wir sind 24 Stunden täglich und 7 Tage in der Woche erreichbar.

Wann kann ich die Leistungen abrufen ?

  • Die Behandlungspflege können Sie auf Grund einer ärztlichen Verordnung beantragen
  • Grundpflege und Nachbarschaftshilfe können Sie auf Wunsch abrufen.
  • Voraussetzung für den Einsatz einer Dorfhelferin / Familienpflegerin ist:
    - es muss in der Familie ein Kind unter 12 Jahren zu versorgen sein
    - stationärer Krankenhausaufenthalt / Kuraufenthalt der haushaltsführenden Person (Mutter / Vater)
    oder
    - die Vorlage eines ärztlichen Attestes für eine Haushaltshilfe

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